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Antrag auf Bescheinigung des Bedürfnisses gemäß §8 und §14 WaffG:
„Grüne WBK“ vorgegebenes Kontingent für Sportschützen
„Grüne WBK“ über dem Sportschützen-Kontingent und Liste B
„Gelbe WBK“ max. 10 Schusswaffen
Nachweis für den Ersterwerb für jede Waffenart (Anlage Antrag WBK)
Bescheinigung über das Fortbestehen des Bedürfnisses:
24 Monate-Regelung
3 oder 5 Jahres-Regelung
10 Jahres-Regelung
Überlassen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen
Download: Überlassung WBK-Inhaber an WBK-Inhaber