Bedürfnisse (WBK)

DSB-Anträge auf Waffenbefürwortung

DSB-Anträge auf Waffenbefürwortung

!! Nicht am PC ausgefüllte Dokumente werden NICHT angenommen !!

Antrag auf Bescheinigung des Bedürfnisses gemäß §8 und §14 WaffG:
„Grüne WBK“ vorgegebenes Kontingent für Sportschützen
„Grüne WBK“ über dem Sportschützen-Kontingent und Liste B
„Gelbe WBK“ max. 10 Schusswaffen
Nachweis für den Ersterwerb für jede Waffenart (Anlage Antrag WBK)

Bescheinigung über das Fortbestehen des Bedürfnisses:
24 Monate-Regelung
3 oder 5 Jahres-Regelung
10 Jahres-Regelung

BDS-Anträge auf Waffenbefürwortung

BDS-Anträge auf Waffenbefürwortung

Die Vorraussetzung für die Befürwortung durch den Verein ist bei JEDEM Bedürnissantrag die regelmäßige Teilnahme am BDS Schießtraining (in den vergangenen 12 Monaten mindestens 1x pro Monat, ist dies nicht erfüllt insgesamt 18x). Es zählen NUR Einträge im Schießbuch für BDS Schießtermine (vereinsunabhängig). Die Entscheidung über die Befürwortung obliegt dem BDS Spartenleiter und wird von Fall zu Fall beschieden (BDS Spartenordnung §13 Abs. 2).

Download: Befürwortungsantrag des BDS LV3

Vorgehensweise:

  • Es ist der aktuelle Antrag des BDS LV3 zu nutzen (siehe Link)
  • Der Antrag ist vollständig am PC auszufüllen
  • Der vollständige Antrag wird dem BDS Spartenleiter vorgelegt
  • Erst wenn keine weiteren Beanstandungen mehr vorliegen wird der Antrag vom Spartenleiter bestätigt und freigegeben
  • Das betreffende Mitglied schickt den Antrag NACH Freigabe eigenständig zum BDS LV3
  • Nach Erhalt der Bedürfnisbescheinigung vom LV3 informiert das Mitglied den Spartenleiter
Überlassen von erlaubnispflichten Schusswaffen

Überlassen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen

Download: Überlassung WBK-Inhaber an WBK-Inhaber